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Versicherungsschutz allgemein 

Alle ehrenamtlich tätigen Helfer (=aktive assoziierte Mitglieder) der BAG-RHV sind beim Hilfeeinsatz und bei der Teilnahme an den Übungs- & Ausbildungsveranstaltungen versichert. 

Assoziierte Mitgliedsorganisationen genießen bei Hilfeeinsätzen (unentgeltlich) vollen Versicherungsschutz, wenn kein Organisationseigener Versicherungsträger greift. 

Bei der Teilnahme von Einzelpersonen aus einer assoziierten Mitgliedsorganisation an Übungs- & Ausbildungsveranstaltungen der BAG-RHV, kann für diese nur als assoziiertes Einzelmitglied Versicherungsschutz gewährt werden. Für eigene Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen kann kein Versicherungsschutz gewährt werden, außer diese werden über die BAG-RHV angemeldet und ausgeschrieben.

 

Anmeldungen von Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen müssen mindestens 3 Wochen vorher schriftlich                                 (BAG-RHV@email.de) gemeldet werden. Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen und bei Bedarf auf Anfrage einzureichen. 

 

Wegeunfälle 

Die direkte Hin- und Rückfahrt bei Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen sind unter den zuvor genannten Bedingungen mitversichert. Damit Mitglieder hier einen Nachweis führen können, ist es unabdingbar das Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen in einem Dienstplan / Übungskalender zuvor Bekannt gegeben sind.

 

Unfallmeldungen / Wegefragebogen 

Unfallmeldungen sind binnen 24 Std. an die BAG-RHV@email.de unter Verwendung der beiden Formulare:

-        Unfallanzeige für BAG-RHV Mitglieder

-        Unfallanzeige Wegefragebogen

ausgefüllt einzureichen. 

 

Versicherungsschutz bei Organisationsfremden Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen   

Um als assoziiertes Einzelmitglied vollen zuvor genannten Versicherungsschutz zu erhalten, bedarf es eine Entsendung der BAG-RHV. Diese Entsendung greift bei der einfachen Information an BAG-RHV@email.de mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Name/Titel, Ort, Datum / Zeit der Veranstaltung). Dies gilt nur für Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen welche im Zusammenhang unserer satzungsgemäßen Tätigkeiten stehen, wie z.B. Zivil- & Katastrophenschutz, Rettungshundearbeit etc.

 Stand 01.01.2019 

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